Für unsere Schweizer Kunden

Ausfuhrbescheinigung? Aber Klar!

Selbstverständlich stellen wir Ihnen für Ihre Wareneinkäufe gerne einen „Grünen Schein“, also eine „Ausfuhrbescheinigung für Mehrwertsteuerzwecke“ aus und erstatten Ihnen die deutsche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Mindesthöhe des Einkaufs  hierfür 50€ beträgt.

Schweizer Kunden - Ausfuhrbescheinigung

Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?

Verbleib der Ware im EU- ausland

Die Ware muss aus der EU ausgeführt werden und dauerhaft dort verbleiben. Dies ist regelmäßig dann gegeben, wenn Sie einen Wohnsitz in der Schweiz haben und dies durch ein entsprechendes amtliches Dokument (z.B. Ausweis) am Zoll nachweisen können.
 
Hierzu muss der Gesamtbetrag (also inklusive Mehrwertsteuer)  am Tag der Abholung in unserer Kasse gebucht und das Geld eingegangen sein. (Überweisung vorab, Kassenbuchung von Bar-, EC-, Kreditkartenzahlung) und wir stellen Ihnen dann mit dem Kassenbon den Zollausfuhrschein aus, den Sie an der Grenze vom deutschen Zoll prüfen und abstempeln lassen.  Der Zoll ist berechtigt die Ware zu sehen und zu prüfen, auch wenn dies eher selten geschieht.

Damit ist dokumentiert, dass die Ware die EU verlassen hat und danach können wir Ihnen die Steuer entweder innerhalb von 6-9 Monaten bei Ihrem nächsten Besuch bei uns in Deutschland in Bar ausbezahlen oder aber auch überweisen, wenn Sie uns den Ausfuhrschein unterschrieben und mit Ihrer Bankverbindung zusenden.

Und bei Reparaturen?

Reparaturen sind nur dann erstattungsfähig, wenn eine klare „Verbesserung der Sache“ stattgefunden hat. Also beispielsweise ein Ersatz eines Karabiners an einer Kette oder eine Schmuckumarbeitung. Fragen Sie uns im Zweifel, wir helfen gerne!

Was sind "untrennbare Wirtschaftsgüter" ?

Freundschafts- oder Eheringen gelten als „untrennbares Wirtschaftsgut“. Naturgegeben sind es immer (mindestens) zwei Ringe. Somit gelten sie beim Zoll als „untrennbar“ und daher bitten wir um Verständnis, wenn wir diese auch als Paar in der Kasse buchen und aus fiskalischen Gründen keine getrennten Ausfuhrscheine hierfür erstellen können.

Eigentlich alles klar... oder?

… eigentlich schon, aber nicht immer 🙂 Alle Zollämter der Schweizer Grenze sind Ausbildungszollämter, da es letztlich ja nicht mehr so viele EU-Außengrenzen gibt, die es zu schützen gilt und wo man die jungen Zöllner ausbilden kann und das ist ja auch wichtig und notwendig. Manchmal entstehen da aber durchaus auch lustige oder irritierende Situationen. Wir kennen nahezu alle Zollbeamte als hilfsbereite Kräfte, wenn man nett frägt, die gerne helfen und bei unklaren Fragen behilflich sind.

Ihr kompetenter Partner für Trauringe, individuelle Schmuckstücke, Anfertigungen und Umarbeitungen, edlen Schmuck und schöne Uhren, Diamant- und Edelsteingutachten, sowie Gutachten für Schmuck.

Nach oben scrollen